Der Betreiber einer See- oder Schiffsfunkstelle muss ein für diese
Anlage gültiges Befähigungszeugnis haben (ausgenommen sind bestimmte
Notsituationen). Damit soll gewährleistet sein, das der Funkverkehr
entsprechend den internationalen Regelungen und nationalen Vorschriften
abgewickelt wird.
Ausgehend von dieser Forderung steht im deutschen
Telekommunikationsgesetz bzw. den jeweiligen Durchführungsverordnungen,
das der Funkdienst bei einer deutschen Seefunkstelle nur von Personen
ausgeübt werden darf, die ein von der Deutschen Bundespost, der RegTP
oder den Prüfungsausschüssen der Zentralen Verwaltungsstelle des DSV/DMYV
ausgestelltes oder anerkanntes Befähigungszeugnis besitzen. Mit Einführung des weltweiten Not- und Sicherheitssystems GMDSS (Global
Mobile Distress and Safety System) wurden die Anforderungen und Inhalte
der Zeugnisse neu festgelegt. Ein wesentlicher Punkt ist die Bedienung
des DSC-Controllers (Digitales Selectivruf-Verfahren) und der Nachweis,
das englische Grundkenntnisse im Seefunkbereich vorhanden sind.
Achtung: Nach der neuen Sportseeschifferschein- Verordnung
2005 muss der Schiffsführer eines Schiffes (Eigen oder
Charter) im Seefunkbereich Besitzer eines gültigen Funkzeugnisses
für die an Bord befindlichen Anlagen sein!
Es reicht also nicht, dass ein Crewmitglied ein Zeugnis besitzt.
Für den Bereich der nicht ausrüstungspflichtigen Sportschifffahrt (non
SOLAS) werden folgende Zeugnisse ausgestellt:
Bezeichnung: |
Berechtigung: |
Gültigkeitsbereich: |
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Allgemeines Funkbetriebszeugnis (LRC)
(Long Range Certificate) |
Betreiben einer UKW, Grenz-, Kurzwellen-
Sprechfunkanlage
mit DSC – Einrichtung
Satellitenfunk Std-C-Anlagen
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Weltweit im Seefunkbereich
|
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Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis (SRC)
(Short Range Certificate) |
Betreiben einer UKW-Sprechfunkanlage mit
DSC-Einrichtung |
Weltweit im Seefunkbereich
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UKW-Sprechfunkzeugnis für den
Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
Radiotelephone Operator’s Certificate for the Radiotelephone
Service on Inland Waterways |
Betreiben einer UKW-Schiffsfunkanlage
|
Weltweit auf Binnenschifffahrtsstrassen
|
Wer im Seefunk- und Binnenfunk eine Anlage betreiben will,
muss neben dem LRC/SRC auch das UBI besitzen.
Wichtig z.B. für Wassersportler in den niederländischen Revieren, welche
überwiegend als Binnenbereich ausgewiesen sind!
Da oft die Frage gestellt wird: "Was kann ich noch mit
meinem altem Zeugnis machen", hier eine Übersicht:
Zeugnis |
Berechtigung |
Gültigkeitsbereich |
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Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den
Seefunkdienst
(Allgemeines Sprechfunkzeugnis)
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Betreiben von Sprechfunkanlagen auf
UKW, Grenz- und Kurzwelle
ohne DSC - Einrichtung
Satellitenfunk, Funktelex
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International
See- und Binnenfunk
non-GMDSS
|
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Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis
für Ultrakurzwellen
(UKW-Zeugnis) |
Betreiben von UKW-Sprechfunkanlagen
ohne DSC - Einrichtung |
International
See- und Binnenfunk
non-GMDSS |
Nach der abgeschlossenen
Einführung des GMDSS für die Berufsschifffahrt und steigender
Verbreitung der DSC-Funkanlagen bei der Sportschifffahrt im
Seefunkbereich gelten diese Zeugnisse praktisch nur noch für den
Binnenfunk.
Zeugnis |
Berechtigung |
Gültigkeitsbereich |
|
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Allgemeines Betriebszeugnis
für Funker
(ABZ)
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Betreiben aller Anlagen im GMDSS - System
DSC - Sprechfunk
UKW/GW/KW/Satelliten
Telex
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International
See- und Binnenfunk
GMDSS
SOLAS |
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Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für Funker I
(UKW I)
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Betreiben aller Anlagen im GMDSS - System
DSC - Sprechfunk
UKW |
International
See- und Binnenfunk
GMDSS
SOLAS |
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Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für Funker
II
(UKW II)
|
Betreiben aller Anlagen im GMDSS - System
DSC - Sprechfunk
UKW |
Im Abdeckungsbereich der deutschen
Küstenfunkstellen
Binnenfunk
|
|
Voraussetzungen für
die neuen Zeugnisse Mindestalter 15 Jahre (UBI / SRC) 18 Jahre (LRC)
deutsche Staatsangehörigkeit bzw. Zugehörigkeit zu den EU-Staaten,
Beherrschung der deutschen Sprache und erfolgreiche Ablage einer
Prüfung.
Die Prüfungsabnahme für die Zeugnisse LRC / SRC / UBI erfolgt durch
Prüfungsausschüsse des DSV / DMYV. Weitere Info's unter http://www.dsv.org/
UBI Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren. Die
theoretische Prüfung besteht aus der schriftlichen
Beantwortung eines Fragebogens, der Aufnahme und Abgabe von Not- und
Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen unter Verwendung der
Buchstabiertafel.
Kenntnisse auf folgenden Bereichen des Binnenschifffahrtsfunks sind
nachzuweisen: - wesentliche Merkmale, - Rangfolge und Arten des Funkverkehrs, - Funkstellen, - Frequenzen und ihre Nutzung, - Automatisches Senderidentifikationssystem (ATIS), - Bestimmungen/Veröffentlichungen und Technik einer Funkanlage.
In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben zur Abwicklung des
Binnenschifffahrtsfunks (Anruf einer bzw. aller Funkstellen, Beantworten
von Anrufen) unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer
Schiffsfunkstelle erfolgreich gelöst werden.
Für Inhaber des SRC oder LRC ist die theoretische und die praktische
Prüfung zum UBI verkürzt. Prüfungen zum SRC oder LRC und UBI sind ggf.
an einem Tag möglich.
SRC Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren
Die theoretische Prüfung besteht aus der Aufnahme von Not-,
Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache
unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit
anschließender Übersetzung ins Deutsche und der Übersetzung eines
deutschen Textes ins Englische. Englischkenntnisse werden ggf. auch
mündlich geprüft.
einem Fragebogen (Multiple Choice)
Kenntnisse - des mobilen Seefunkdienstes, - des GMDSS, - des öffentlichen Seefunkdienstes sowie
- der englischen Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von
Informationen auf See sind nachzuweisen.
In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben aus dem Bereich
terrestrischer Seefunk erfolgreich gelöst und sonstige Fertigkeiten
(Aussenden eines Notalarms, Speicherabfrage, Abwicklung des Routine- und
Notverkehrs, Funkstille gebieten, Kanalwechsel usw.) unter Bedienung
einer UKW-(GMDSS)-Anlage nachgewiesen werden
LRC Zulassung zur Prüfung ab 18 Jahren Die
theoretische Prüfung besteht aus Fragebogen, der Aufnahme von
Not- Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache
mit anschließender Übersetzung ins Deutsche, der Übersetzung eines
deutschen Textes ins englische und dessen Absetzung über Funk unter
Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets sowie der
gebräuchlichen Abkürzungen und Redewendungen in der Seefahrt.
Englischkenntnisse werden ggf. auch mündlich geprüft.
Kenntnisse - des SRC und zusätzlich: - des mobilen Seefunkdienstes über Satelliten, - des GMDSS, - des öffentlichen Seefunkdienstes sowie - der englischen Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von
Informationen auf See sind nachzuweisen.
In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben (aus den
Bereichen terrestrischer Seefunk und Seefunk über Satelliten)
erfolgreich gelöst und sonstige Fertigkeiten (Inmarsat A/B/M und C)
unter Bedienung von UKW/GW/KW/Inmarsat-Anlagen nachgewiesen werden.
Praktischer Teil: |
Aufnahme und -abgabe von Not-, Dringlichkeits-
und Sicherheitsmeldungen nach Vorgabe eines Textes
Anlagenbedienung
Praktische Verkehrsabwicklung |
|
Schriftlicher Teil: |
Allgemeine Bestimmungen
Gesetzeskunde und Vorschriften
Betriebsverfahren |
Seit der letzten Überarbeitung 2011 haben sich einige Dinge und
Begrifflichkeiten geändert.
Diese wurden jetzt in die Fragenkataloge und praktischen Prüfungen
übernommen.
Hier die wichtigsten Änderungen:
SRC und UBI:
Bei den Fragen wurde der Begriff „Frequenzzuteilungsurkunde“ durch
„Zuteilungsurkunde (Ship Stations Licence) ersetzt.
SRC:
Bei den praktischen Pflichtaufgaben wurde die Weiterleitung eines
Notfalles per DSC durch Sprechfunk ersetzt.
Hinzugekommen ist die Aussendung eines Sicherheitsanrufes per DSC und
die Abgabe der Sicherheitsmeldung.
UBI:
Bei der praktischen Prüfung werden die Anrufe bei Not-, Dringlichkeits-
und Sicherheitsmeldungen und ggf. beim Abschluss des Vorganges, den
international gültigen Sprechfunkverfahren angeglichen.
Verwendet werden die Begriffe „All stations“ und „This is“.
Die Kennzeichnung der Funkstelle erfolgt in der Landessprache mit
Schiffstyp Schiffsname und Rufzeichen.
Die weitere Meldung erfolgt ebenfalls in der Landessprache.
Fazit:
Keine Erschwernis der Prüfungen aber leider keine Reduzierung
der „Wo steht was“ – Fragen.
Frequenzzuteilungsurkunde wird ersetzt durch die Zuteilung von
Rufzeichen und gegflls. MMSI- und ATIS- Nummern
Ab dem 01.06.2013 gelten die Frequenzen
des See- und Binnenfunks als allgemein zugeteilt.
Die Nutzung dieser Frequenzen wird jedoch abhängig gemacht von der
entsprechenden Zuteilung von Rufzeichen oder / und Nummern durch die
Bundesnetzagentur.
Bestehende Genehmigungs- oder Frequenzzuteilungsurkunden behalten ihre
Gültigkeit bis zu einer Änderung.
Den Antrag für die Sportschifffahrt finden Sie
hier
Für GW- und KW-Anlagen benutzen Sie den Antrag für die
Berufsschifffahrt.
Änderungen bei den Prüfungen für die Funkzeugnisse zum 01.10.2011
Eingeführt wurden für den Theorieteil neue
Fragenkataloge.
Die Beispiele für die Aufnahme von Meldungen sowie die Anforderungen bei
der praktischen Prüfung bleiben unverändert.
SRC
Der Fragenkatalog SRC ist auf 180 Fragen reduziert und 24 Fragen müssen
nach dem Multiple Choice Verfahren beantwortet werden. Vier Antworten
werden angeboten. Da die falschen Antworten ziemlich nahe der richtigen
liegen, muss man den Stoff sicher beherrschen. (Raten reicht nicht!) Die
maximale Fehlerquote beträgt 20 %. Eine mündliche Nachprüfung ist nicht
vorgesehen.
UBI
Der Fragenkatalog UBI ist auf 130 Fragen reduziert und 22 Fragen
müssen nach dem Multiple Choice Verfahren beantwortet werden. Vier
Antworten werden angeboten. Die maximale Fehlerquote beträgt 20 %. Eine
mündliche Nachprüfung ist nicht vorgesehen.
RYA
Für unter deutscher Flagge fahrende Schiffe wird das englische Zeugnis
der RYA nicht anerkannt.
Ab 01.10.2011 kann durch eine Anpassungsprüfung das SRC erworben werden.
8 Fragen (Multiple Choice) aus einem Katalog mit 37 Fragen.
Übersetzungsaufgaben und praktische Prüfung wie beim SRC
Funkzeugnispflicht für Schiffsführer
Da immer noch Unklarheiten über die neuen Bestimmungen
bestehen, hier eine Beschreibung der Rechtslage.
Schonfrist endete am 01. Januar 2010
Seit dem 01.01.2010 wird ein Verstoß des Skippers gegen die
Funkzeugnispflicht mit Bußgeld (150 EURO) belegt.
Lt. WaSchPo werden natürlich neue Vorschriften intensiver kontrolliert.
Dies bestätigen Erfahrungsberichte (auch aus Holland) über entsprechende
Bußgeldzahlungen.
Da bei den meisten Charteryachten aus Sicherheitsgründen ein Funkgerät
an Bord ist, ist auch das entsprechende Zeugnis erforderlich.
Immer mehr Vercharterer fordern den entsprechenden Nachweis.
Auch wenn Sie noch nie kontrolliert wurden, so bedenken Sie, dass bei
einem möglichen Schadensfall die Versicherungen bei einem fehlenden
Zeugnis eine Mitschuld des Skippers konstruieren können.
Dies gilt auch im Ausland, auch wenn dort die internationalen
Bestimmungen scheinbar etwas lockerer gehandhabt werden.
Denken Sie an Ihre Sicherheit und die Ihrer Crew!
Mit dem Handy können Sie (je nach Abdeckung) telefonieren, aber keine
wirksame Hilfeleistung organisieren.
Funk ist das effizienteste Rettungsmittel an Bord.
Innerhalb kürzester Zeit können Rettungsmaßnahmen eingeleitet werden.
In unseren Kursen vermitteln wir nicht nur das notwendige
Prüfungswissen, sondern Sie sind fit für die Praxis an Bord.
Deutschland hat wieder eine Küstenfunkstelle auf Kurzwelle für den
Sprechfunkbetrieb
Nach 93 Jahren Betriebszeit wurde die Küstenfunkstelle Norddeich Radio
1998 geschlossen.
2012 hat nun DP07 Seefunk den Testbetrieb auf Kurzwelle aufgenommen und
schließt an die 105-jährige Tradition des deutschen Küstenfunks an.
Rufname ist "Hamburg Radio"
Gesendet wird auf den Frequenzen im 12/13 MHz Bereich (13110/13146 kHz)
Zugeteilt wurden die ehemaligen Rufzeichen DAH und DAJ mit den
jeweiligen Frequenzen von Norddeich Radio.
Zur Zeit werden folgende Gebiete erreicht:
Atlantik im Bereich Spanien, Portugal, Frankreich, Ärmelkanal, Azoren,
Madeira und Kanaren
Mittelmeer, Schwarzes Meer
Nachdem DP07 im UKW-Bereich schon fast Kult geworden ist, wünschen wir
auch einen erfolgreichen Start im KW-Bereich.
Jachtfunkdienst wird 2013 ersetzt durch den
"Funkdienst für die Klein- und Sportschifffahrt 2013"
Das Buch ist für Fahrzeuge bestimmt, die nicht den
Ausrüstungsvorschriften des SOLAS-Übereinkommens unterliegen, aber mit
einer Funkanlage / Funkempfangsgerät, Navtex oder GPS ausgerüstet sind.
Es enthält Angaben zu Wetter- und Warndiensten, Such- und
Rettungsdiensten, Telekommunikationsdiensten, Funkortungsdiensten sowie
Revierdiensten und die für die Kommunikation nötigen Frequenzen bzw.
Kanäle.
Die Ausgabe ist ein Auszug aus dem „Nautischen Funkdienst“ und "
Revierfunkdienst Nordsee bzw. Ostsee" für die Sportschifffahrt für die
Gebiete Nordsee und Ostsee.
Bezug über die Vertriebsstellen des BSH oder den Buchhandel
ISBN: 978-3-86987-398-5
BSH- Nr: 2155
Preis: 17,00 Euro
Binnenschifffahrtsfunk
Das aktuelle Handbuch und das Merkblatt
„Verkehrssicherungssysteme auf Binnenschifffahrtsstraßen“
können Sie bei
http://www.wsv.de/fvt/handbuch/index.html
Hier finden Sie auch die Fragebögen für die UBI-(Gesamt- und
Ergänzungs-)Prüfung
und
http://www.elwis.de/RIS-Telematikprojekte/Oeffentlichkeitsarbeit/Verkehrssicherungssysteme.pdf
herunterladen.
Binnenfunk Kanal 31 in den Niederlanden?
In den NL wird der Kanal 31 für die Verbindung zum
Hafenmeister genutzt.
In Deutschland erworbene Anlagen haben jedoch diesen Kanal nicht frei
geschaltet.
Abhilfe: Sprechen Sie mit Ihrem Verkäufer, er kann die Anlage
entsprechend umprogrammieren.
Binnenschifffahrtsfunk in Belgien
Seit dem 01.01.2009 mussten motorgetriebene Wasserfahrzeuge mit mehr als
7 m Länge auf den belgischen Binnenwasserstraßen am
Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen. Das bedeutete zwei Anlagen zur
gleichzeitigen Abhörung des Schiff-Schiff-Kanals als auch des
Verkehrskreises Nautische Information (NIF)
(Zur Erinnerung: Binnenfunkanlagen haben keine
2-Kanal-Überwachungsfunktion -„ Dual-Watch“ -)
Diese Regelung ist bis auf Weiteres für Fahrzeuge unter 20 m ausgesetzt.
Die Funkausrüstungspflicht zur Teilnahme am Binnenfunk besteht
allerdings weiterhin.
Es genügt jetzt eine Binnen-UKW-Anlage.
AIS (Automatisches
SchiffsIdentifizierungs System)
Automatic Identification System. Auch: UAIS
Universal Automatic Identification System
Einen weiteren Beitrag zur Sicherheit auf See bringt das neue System. Mit AIS identifizieren sich
Schiffe (Name/Rufzeichen, Art des Schiffes,
Abmessungen wie Länge und Breite) und geben ihre
Position, Kurs und Geschwindigkeit sowie weitere
Daten für andere eindeutig bekannt.
Weitere INFO
Deutscher
NAVTEX-Dienst seit 29.08.2006 in Betrieb
Der DWD hat am 29.08.2006 offiziell den deutschen Sender Pinneberg in
Betrieb übernommen.
Unter dem Kennbuchstaben L werden auf 490 kHz für deutsche See- und
Küstengebiete routinemäßig
die entsprechenden Meldungen und Berichte verbreitet.
Infoblatt [PDF]
Headerfoto basiert auf "Segelboot auf Chiemsee"
- © T. Belzner / PIXELIO
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